Datenschutzbeauftragter

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in der gesamten EU gültig. Grundsätzlich gilt, wer personenbezogene Daten natürlicher Personen aus der Union verarbeitet, fällt in den Geltungsbereich der Verordnung.

Sind sich Ihre Mitarbeiter über die Inhalte der DS-GVO bewusst und halten die Datenschutzgrundverordnung bereits ein? Haben Sie Ihren Datenschutzbeauftragten schon gemeldet und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten angelegt?

Nein? – Dann sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir helfen Ihnen dabei, Prozesse in Ihrem Unternehmen zu entwickeln, welche die DS-GVO sicherstellen. Mit unserer Unterstützung befähigen wir Sie dazu, zukünftig ein DS-GVO-konformes Datenschutzmanagement sicherzustellen.

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